Beim Verhandlungstermin vor zwei Wochen war der große Saal des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig voll mit Öffentlichkeit und Presse, die Stimmung angespannt, aber der Austausch der Argumente sachlich: Im Fall einer Frau aus Bayern, die sich der Zahlung des monatlichen Rundfunkbeitrags verweigert, hat der 6. Senat heute entschieden: Der Rechtsstreit wird an eine Vorinstanz zurückverwiesen. […] Der Beitrag Bundesverwaltungsgericht zum Rundfunkbeitrag: Hohe Hürden für mögliche Verfassungswidrigkeit erschien zuerst auf Leipziger Zeitung .