Justiz kann Qualität der Öffentlich-Rechtlichen prüfen: Vielfalt ist für den Rundfunk mehr als ein Auftrag

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.