Bundesverwaltungsgericht - Streit über Pflicht zum Rundfunkbeitrag wegen angeblich mangelnder Vielfalt bei ARD, ZDF und Deutschlandradio geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags an die Vorinstanz zurückgewiesen. Geklagt hatte eine Frau aus Bayern, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender weder ausgewogen noch vielfältig findet.