Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen, wird künftig nach den neuen neuen Vergütungsregeln die Vorhaltepauschale um 40 Prozent gekürzt. Der Vorsitzender des Gesundheitsnetz Osthessen findet es grundsätzlich gut und wichtig, dass Praxen animiert werden, Impfungen anzubieten.