Ein Schülerpraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten darf von der Schule abgelehnt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Einstufung der Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch ausreicht, um die Praktikumsstelle als ungeeignet zurückzuweisen.