Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror

Das Höchstgericht kommt zu dem Schluss, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte und macht deutlich, dass damit die Ukraine gemeint ist. Zwar nennt das Gericht kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein klarer Bezug zur Ukraine. Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Haftbeschwerde im Fall des ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K., Der Beitrag Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror erschien zuerst auf Tichys Einblick .