Der Wolf soll in das Bundesjagdschutzgesetz überführt werden. Unsere Autorin, Rechtsanwältin und Vorständin der „Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht“, erklärt, wie das zur unverhältnismäßigen Tötung der Tiere führen kann Der Wolf soll in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Die seit mehreren Wochen anhaltende Diskussion über den vorliegenden Gesetzesentwurf wird hochemotional geführt: Soll der Wolf in Zukunft bejagt werden? Dabei stehen die zahlreichen fachlichen Mängel naturschutzrechtlicher Art im Vordergrund. Diese ergeben sich insbesondere aus Problemen bei der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in das nationale Recht. Erstmals soll also eine immer noch besonders geschützte Art vollständig aus dem Anwendungsbereich des hierfür einschlägigen Bundesnaturschutzgesetzes herausgenommen werden und dem alleinigen Anwendungsbereich des Bundesjagdgesetzes unterstellt werden. Ein Gesetz, das gerade kein Schutzgesetz ist, sondern das privatnützige Nutzungsrechte an bes Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag .