Mieten im Altbau dürfen am 1. April wieder steigen

Nach längerer Pause dürfen die Mieten im Altbau ab April wieder steigen - vorerst aber nur minimal. Die als Basis für die Berechnung der Miete vor allem im Altbau dienenden Richtwerte werden angepasst. Sie dürfen allerdings nach dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) nicht in Höhe der Inflation, sondern nur um maximal ein Prozent steigen. Veröffentlicht wird der Richtwert erstmals von der Statistik Austria am 1. April 2026.