Ab April können die Mieten im Altbau nach einer längeren Pause wieder leicht steigen. Die Richtwerte, die zur Berechnung der Miete genutzt werden, werden angepasst. Aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes dürfen sie allerdings nicht entsprechend der Inflation, sondern höchstens um ein Prozent erhöht werden. Statistik Austria wird den Richtwert erstmals am 1. April 2026 veröffentlichen.