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Ab April gilt in der Steiermark das neue Regelwerk für die Wohnunterstützung. Die Landesregierung setzt damit eine im Vorjahr angekündigte Reform um und verschärft die Voraussetzungen für den Bezug, insbesondere für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. STEIERMARK. Das reformierte Wohnunterstützungsgesetz tritt mit 1. April in Kraft. Die Neuregelung war bereits im Herbst des Vorjahres angekündigt worden, der parlamentarische Prozess startete im Jänner. Am Donnerstag hat die...
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