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Wer einen Youtube-Kanal betreibt, muss unter Umständen Kammerumlage an die Wirtschaftskammer entrichten, so urteilte der VwGH. Die Beschwerde der Sängerin Christina Stürmer blieb damit erfolglos – die WKO-NÖ gewinnt ein prominentes Pflichtmitglied. Vorerst.
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