Vienna
Ab 14. Juni darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Mit der sogenannten "EU-Frühstücksrichtlinie", die zuletzt in nationales Recht gegossen wurde und Mitte des Monats zur Anwendung kommt, ändert sich das. Neuerungen bringt das Gesetz auch für die Vermarktung von Honig.
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