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Behörden dürfen Handy und Laptop von Nesip D. nicht durchleuchten | Collector
Behörden dürfen Handy und Laptop von Nesip D. nicht durchleuchten

Behörden dürfen Handy und Laptop von Nesip D. nicht durchleuchten

Die Geräte des Winterthurer Messerangreifers Nesip D. sind versiegelt. Die Bundesanwaltschaft muss auf die Freigabe warten. Hintergrund ist die Strafprozessordnung.

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