KURIER
Die Auskunftei CRIF stellt auf ihrer Website Unternehmen eine „präzise“ Prüfung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und eine fundierte Basis zur Beurteilung des Zahlungsverhaltens in Aussicht. Potenziell über alle in Österreich lebenden Personen. Dazu werden sogenannte „Scores“ errechnet, die Firmen als Entscheidungsgrundlage etwa bei der Vergabe von Verträgen dienen sollen. Ob das rechtens ist, zweifelt der von Datenschutzaktivist Max Schrems gegründete Verein „ noyb “ an. Denn als Basis für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit gelten nicht etwa Daten zu früheren Zahlungsausfällen oder andere für die Bonität relevante Daten. Die Auskunftei soll laut noyb beim Großteil der Fälle über nicht mehr verfügen als Name, Adresse und Geburtsdatum der beauskunfteten Personen. „Schattenmelderegister“ Die Daten sollen auch zu großen Teilen von Adresshändlern stammen, denen sie zu Marketingzwecken zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit dürften sie laut noyb ohne Zustimmung nicht genutzt werden. Man sei überzeugt, dass die anlasslose Datensammlung und das Scoring von Menschen, zu denen keine bonitätsrelevanten Daten vorliegen, gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße, heißt es vom Schrems-Verein. Die Rede ist von einem „Schattenmelderegister“. Vor einem Jahr wurde eine Sammelklage auf Schadenersatz gegen CRIF angekündigt. Jetzt wird das Vorhaben konkret und könnte zur bisher größten Verbandsklage in Österreich anwachsen. Auskunftei weist Vorwürfe zurück CRIF, das in Österreich u. a. große Mobilfunk- und Energieunternehmen , Online-Händler und Banken zu seinen Kunden zählt, weist die Vorwürfe zurück. Zwar bestätigt ein Sprecher, dass man von allen erwachsenen Personen, die in Österreich aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen, über Adress- und Geburtsdaten verfüge und von ihnen eine Bonitätsprüfung erstellen könne. Dass die Daten unrechtmäßig gesammelt wurden, stellt man in Abrede. Eine Einwilligung für die Verwendung der Daten zur Berechnung der Kreditwürdigkeit sei weder vorgesehen noch erforderlich , teilt CRIF unter Verweis auf ein berechtigtes Interesse mit, „kreditwirtschaftliche Risiken sachgerecht zu bewerten“. Die Daten würden auch zur Identifizierung betroffener Personen genutzt. Das diene auch der Betrugsprävention. In die Errechnung der Scores würde darüber hinaus auch eine Reihe weiterer Daten, etwa „allgemeine soziodemografische Merkmale“ einfließen. Zweifel an Bewertungen Schrems zweifelt freilich auch an der Aussagekraft der Bewertungen. Vor einem Jahr hatte sein Verein zu Datenspenden aufgerufen. Im Namen der Spender wurden Auskunftsbegehren bei CRIF gestellt und von der Auskunftei errechnete Bonitätsbewertung mit der tatsächlichen finanziellen Situation der Betroffenen verglichen. Bei den untersuchten Fällen habe es keine signifikante Korrelation zur Finanzlage der abgefragten Personen gegeben, sagt Schrems. So habe sich die Bewertung etwa mit dem Wechsel des Wohnorts geändert. Generell werde die Kreditwürdigkeit in der Stadt geringer eingestuft als am Land . Auch Frauen werde eine höhere Bonität zugestanden als Männern. Für die Betroffenen könne ein solcher Score aber durchaus unangenehme Folgen haben, etwa wenn Handy- oder Stromverträge abgelehnt werden. Von CRIF heißt es gegenüber dem KURIER, dass der Score keine Aussage über die Bonität einer Person treffe, sondern die Ausfallswahrscheinlichkeit von Zahlungen berechne. Die Interpretation der Daten unterliege den Auftraggebern. Wie geht es jetzt weiter? Weil eine im Mai versandte Aufforderung zur Unterlassung rechtswidriger Datenverarbeitungspraktiken an CRIF folgenlos blieb, bringt noyb heute, Dienstag, eine Unterlassungsklage ein. Sie betrifft Fälle, in denen CRIF über keine Zahlungserfahrungsdaten verfügt, die Kreditwürdigkeit aber dennoch beauskunftet. In der zweiten Jahreshälfte soll eine „Sammelklage“ auf Schadenersatz folgen. Anmeldungen für die Verbandsklage werden ebenfalls seit Dienstag entgegengenommen. Bei noyb geht man von rund 500 Euro Schadenersatz für jede Person aus, die unrechtmäßig in der Datenbank gelandet ist, bzw. „gescored“ wurde. Seitens CRIF heißt es, dass offenbar eine private Organisation das Geschäftsmodell der gesamten Branche der Kreditauskunfteien grundsätzlich in Frage stellen wolle. Das Gericht müsse abwägen, wessen Interesse höherwertig ist, sagt Schrems. Jenes von CRIF, Daten von ganz Österreich zu sammeln, oder das Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen. Langer Rechtsstreit erwartet Bis es zu einer Entscheidung kommt, wird es dauern. Bei noyb erwartet man einen längeren Rechtsstreit. Schrems geht davon aus, dass schon die Frage der Zulässigkeit der Abhilfeklagen durch mehrere Instanzen gehen wird, bevor überhaupt der Schadenersatzanspruch der Betroffenen inhaltlich geprüft werde.
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