KURIER
Am Dienstag ist am Landesgericht Wien der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes mit Aussagen weiterer Opfer fortgesetzt worden. Ein damals in Syrien als Anwalt tätiger Mann schilderte miserabelste Haftbedingungen. In Zellen, nicht größer als 2,5 mal 3,5 Meter, seien über 20 Personen untergebracht worden. "Natürlich wurde systematisch gefoltert", beschrieb er die Haft beim Geheimdienst und der Kriminalpolizei. Die beiden Angeklagten Khaled Al H. und Moussab Abou R. sollen als Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes bzw. Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa für die Folter von zumindest 21 Opfern verantwortlich sein. An einigen der Opfer sollen sie auch selbst schwere Straftaten begangen haben. Der heute als Zeuge befragte Mann wurde zweimal inhaftiert. Im August 2011 sei er aus dem Gericht zu einem Fahrzeug geschleift und darin beschimpft und auf den Kopf geschlagen worden, nachdem er gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten "eine friedliche, stille Demonstration" abgehalten habe. "Wir haben einige Plakate hochgehalten. Damals hat die syrische Armee einige Städte angegriffen und wir waren dagegen, dass die syrische Armee das eigene Volk angreift. Innerhalb von 30 Minuten haben wir die Demonstration von uns aus beendet." "Die Zellen werden zu Öfen" Da der allgemeine Geheimdienst nicht genug Zellen gehabt habe, seien Demonstranten bei der Kriminalpolizei inhaftiert worden. Dort sei ihm zwar keine körperliche Gewalt widerfahren, er habe jedoch Schreie, Beschimpfungen und Bedrohungen durch Wächter wahrgenommen. Inhaftiert worden sei er in einer Zelle unter der Erdoberfläche, mit einem kleinen Fenster. "In Raqqa ist es im August sehr heiß, mehr als 40 Grad. Die unterirdischen Zellen werden dann zu Öfen." Die winzigen Zellen seien derart eng belegt gewesen, dass einige Menschen stehen mussten, damit sich andere niederlegen konnten. Die enge Belegung habe bei einigen auch zu Atembeschwerden geführt. Die Toilette habe sich im selben Raum befunden, ohne Abtrennung und ohne Hygieneartikel. Getrunken und gewaschen habe man sich mittels einer bei der Hälfte abgeschnitten Plastikflasche. Inhaftiert gewesen sei er dort zehn Tage lang, einvernommen worden sei er erst nach einem Hungerstreik am siebenten Tag. Zeuge traf Angeklagten in Traiskirchen wieder Dass die Folterungen und Misshandlungen unter der Verantwortung der Angeklagten geschahen, stand für den Zeugen außer Frage: "Der Erstangeklagte war Mitglied der Sicherheitskommission, und die Sicherheitskommission hat Entscheidungen getroffen. Insbesondere, wie man mit Demonstranten umgeht. Die Sicherheitskommission war die höchste Sicherheitsinstanz in der Region." Als "unlogisch und unrealistisch" bezeichnete er die Darstellung des Angeklagten, dass es eine Untersuchungskommission gegeben habe, über die er keine Befehlsgewalt gehabt habe. "Khaled Al H. hätte auch wie andere Offiziere seine Stellung aufgeben und die Stadt verlassen können." Den Zweitangeklagten habe er während seiner Zeit in Haft einmal Gewalt anwenden sehen, und zwar habe er mit einem Kabel zugeschlagen. Aber auch dieser sei verantwortlich für zahlreiche Folterungen gewesen: "Er hat entscheiden können, wer festgenommen wird oder nicht." Zufällig wiedergesehen habe er Abou R. im November 2014, und zwar im Flüchtlingsheim in Traiskirchen. Die zwei Angeklagten Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation "White Milk") 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Er sitzt seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt. Der zweitangeklagte Metalltechniker, Moussab Abou R., befindet sich hingegen auf freiem Fuß. Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.
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