Vorarlberg Online
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Wie "Der Standard" berichtet, hat Österreich die Hilfen in der Pandemie vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt. Auf betroffene Unternehmen kommen nun Rückzahlungen zu, die zu Insolvenzen führen könnten, warnen Anwälte.
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