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Kolumne „Mein Urteil“: Auch die zweite Führungsebene hat besondere Pflichten
Frankfurter Allgemeine

Kolumne „Mein Urteil“: Auch die zweite Führungsebene hat besondere Pflichten

Führungskräfte unterhalb der Geschäftsleitung sind dazu verpflichtet, ihre Zuständigkeitsbereiche zu überwachen, zu kontrollieren und vor Schaden zu bewahren. Das gilt auch ohne besondere vertragliche Regelungen.

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