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Bezirkshauptmannschaft Tamsweg verbietet im Wald und in dessen Gefährdungsbereich jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen. LUNGAU. Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg betreffend den Waldbrandschutz im politischen Bezirk Tamsweg hat das Land Salzburg am Montag, 30. März 2026, kund gemacht. Die Verordnung – im Detail nachzulesen am diesbezüglichen Landesgesetzblatt – sieht zusammengefasst folgendes vor: Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen sind mit sofortiger Wirkung im Wald...
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