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Landtagswahl: Freie Tage für städtische Wahlhelfer sind unzulässig
SWR Aktuell BW

Landtagswahl: Freie Tage für städtische Wahlhelfer sind unzulässig

In vielen Städten in RLP kamen bei der Landtagswahl hauptamtliche Mitarbeitende der Kommunen als Wahlhelfer zum Einsatz - und erhalten dafür im Ausgleich Zeitgutschriften.

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