Landtagswahl: Freie Tage für städtische Wahlhelfer sind unzulässig | Collector
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Landtagswahl: Freie Tage für städtische Wahlhelfer sind unzulässig
In vielen Städten in RLP kamen bei der Landtagswahl hauptamtliche Mitarbeitende der Kommunen als Wahlhelfer zum Einsatz - und erhalten dafür im Ausgleich Zeitgutschriften.