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Melanie Müller rechtskräftig wegen Zeigen von Hitlergruß verurteilt
Vorarlberg Online

Melanie Müller rechtskräftig wegen Zeigen von Hitlergruß verurteilt

Die Schlagersängerin Melanie Müller wurde rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Dies gab ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bekannt. Die eingelegte Revision wurde als unzulässig abgelehnt, da sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist begründet wurde, hieß es weiter. Die 37-Jährige hatte zuvor auf ihrer Instagram-Seite bekanntgegeben, dass sie sich nach "sehr reiflicher Überlegung" dazu entschieden habe, die Revision nicht weiter zu verfolgen.

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