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Die Europäische Union bereitet den Auslösungsmechanismus für die Beistandsklausel vor | Collector
Die Europäische Union bereitet den Auslösungsmechanismus für die Beistandsklausel vor
EURACTIV Deutschland

Die Europäische Union bereitet den Auslösungsmechanismus für die Beistandsklausel vor

Artikel 42.7 verpflichtet die EU-Länder, einem Mitgliedstaat in Not zu Hilfe zu kommen. Es besteht jedoch nach wie vor große Unklarheit darüber, was dies konkret bedeutet.

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