Die Europäische Union bereitet den Auslösungsmechanismus für die Beistandsklausel vor | Collector
EURACTIV Deutschland
Die Europäische Union bereitet den Auslösungsmechanismus für die Beistandsklausel vor
Artikel 42.7 verpflichtet die EU-Länder, einem Mitgliedstaat in Not zu Hilfe zu kommen. Es besteht jedoch nach wie vor große Unklarheit darüber, was dies konkret bedeutet.