MeinBezirk
Den NÖ Heizkostenzuschuss erhielten Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und deren monatliches Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegt. NÖ. Die Ausgleichszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen dem jeweiligen Richtsatz und dem Netto-Gesamteinkommen. Anspruchsberechtigte Personen bekamen einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro. Für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem NÖ...
Go to News Site