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Pauschalreise: Veranstalter muss bei Gepäckverlust auch Teil der Reisekosten erstatten | Collector
Pauschalreise: Veranstalter muss bei Gepäckverlust auch Teil der Reisekosten erstatten
Berliner Zeitung

Pauschalreise: Veranstalter muss bei Gepäckverlust auch Teil der Reisekosten erstatten

Landgericht Frankenthal stärkt Rechte von Pauschalreisenden. Familie erhält 35 Prozent des Reisepreises zurück.

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