Die Presse
Ein Paragraf im Wehrpflichtgesetz besagt seit einer Reform zum Jahreswechsel, dass alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren eine Auslandsreise, die länger als drei Jahre dauert, bei der Bundeswehr anmelden müssen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums betont, die Regelung sei derzeit nicht relevant. Dennoch gilt sie theoretisch.
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