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Alle Blindenführhundeschulen in der Schweiz vermieten nur die Blindenführhunde ! Das bedeutet, das der Hundebesitzer kein Recht auf seinem treuen Begleiter hat Zum Beispiel Der Blindenführhundebesitzer muss mit seinem Blindenführhund nur zu den Zahnärzten - Röntgeninstituten Tierärzten -Therapeuten und Spitäler gehen, die ihm von der Blindenführhundeschule vorgeschrieben werden . Auch bei der Ernährung darf er nur die Futtermarken verwenden die von der Blindenführhundeschule vorgeschrieben...
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