Ausstand des Arbeitgebers: Firmenabschied ist kein geldwerter Vorteil | Collector
Handelsblatt
Ausstand des Arbeitgebers: Firmenabschied ist kein geldwerter Vorteil
Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.