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Privatsphäre im Handelsregister: Bundesgerichtshof stärkt „Recht auf Vergessen“
Heise Online

Privatsphäre im Handelsregister: Bundesgerichtshof stärkt „Recht auf Vergessen“

Wer unnötige Privatdaten im Handelsregister hinterlegt hat, darf diese nun löschen lassen. Das gilt auch, wenn sie bereits an anderen Stellen im Netz kursieren.

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