Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden | Collector
DER STANDARD
Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden
Bisher galt eine Regelung, wonach nur Raser-Fahrzeuge im Alleineigentum des Lenkers beschlagnahmt werden dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Bestimmung auf