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Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden | Collector
Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden
DER STANDARD

Auch geleaste Raser-Autos können künftig beschlagnahmt und versteigert werden

Bisher galt eine Regelung, wonach nur Raser-Fahrzeuge im Alleineigentum des Lenkers beschlagnahmt werden dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Bestimmung auf

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