Vienna
Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Beschlagnahme von Autos von Rasern im Allgemeinen verfassungsgemäß ist. Eine Ausnahmeregelung - etwa für Leasingfahrzeuge - verstößt jedoch gegen das Gleichheitsgebot und wird aufgehoben. Nach der aktuellen Regelung können nur Fahrzeuge, die sich im Alleineigentum des Fahrers befinden, beschlagnahmt, für verfallen erklärt und verwertet werden. Diese Regelung wird am 1. Oktober 2027 außer Kraft gesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof mit.
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