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Im Prinzip ist es rechtens, Fahrzeuge von Rasern sicherzustellen, für verfallen zu erklären und zu verwerten. So lautet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Mit den Ausnahmen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) waren die Höchstrichter aber nicht zufrieden, die haben sie gekippt. ÖSTERREICH. Bei gravierender Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Exekutive Fahrzeuge beschlagnahmen. In letzter Konsequenz können sie sogar versteigert werden. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG)...
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