Vorarlberg Online
Nach der Ankündigung von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis bei PVA und beim Sozialministeriumservice zu setzen, hat die PVA nun klargestellt, dass weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson "bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität" bestehe. "Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber", hieß es seitens der PVA auf APA-Anfrage.
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