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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer . Die NATO beruft sich bis heute auf ihren Gründungsauftrag als Verteidigungsbündnis. Der Nordatlantikvertrag ist da eindeutig: Streitigkeiten sollen friedlich beigelegt werden, Gewalt nur im Rahmen der UN-Charta. Artikel 5 greift bei einem bewaffneten Angriff auf ein Bündnismitglied. Das ist
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