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Wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Nötigung, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit sowie sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlungen muss sich am 16. April ein ehemaliger Gerichtsvollzieher aus Oberösterreich vor dem Landesgericht Ried verantworten. RIED. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, für welchen die Unschuldsvermutung gilt, vor, als Gerichtsvollzieher während seiner Diensthandlungen in drei Fällen sexuelle Übergriffe begangen zu haben. So soll er...
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