Kleine Zeitung
Die Bildungskarenz wurde 2025 abgeschafft, mit Juni 2026 soll das neue System der Weiterbildungsbeihilfe folgen. Das ändert nichts daran, dass beruflich veranlasste Weiterbildungskosten weiterhin steuerlich berücksichtigt werden können. Deloitte-Expertin Karin Eckhart klärt auf und gibt einen Überblick.
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