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Wie die Bezirkshauptmannschaft Gmunden informiert, ist seit 14. April 2026 im Bezirk Gmunden die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. BEZIRK GMUNDEN. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist damit jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald...
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