Vorarlberg Online
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Beschwerde der Westringgegner gegen die Ablehnung einer Volksbefragung durch die Stadt Linz zurückgewiesen. Die Fragestellung sei zu unkonkret gewesen. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer mangels Vollmachten gar keine Parteistellung gehabt, informiert das LVwG am Mittwoch über die Entscheidung.
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