Vienna
Eine 47 Jahre alte Frau, die im Vorjahr eine pflegebedürftige betagte Freundin in ihrer Wohnung in Wien-Donaustadt aufgenommen hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht im Zusammenhang mit dem Ableben der 85-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Ein Schöffensenat kam zum Schluss, dass die Angeklagte es verabsäumt hatte, rechtzeitig ärztliche Hilfe für die Pflegebedürftige zu besorgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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