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Bebauungsplan in Hötting als gesetzwidrig aufgehoben | Collector
Bebauungsplan in Hötting als gesetzwidrig aufgehoben
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Bebauungsplan in Hötting als gesetzwidrig aufgehoben

INNSBRUCK. Eine vernichtende Kritik gab es am Bebauungsplan für die Kirschentalgasse 24, 26 und 28. Das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) stellt den Antrag, den Bebauungsplan als gesetzwidrig aufzuheben. Die Kritikpunkte sind vielzählig und reichen von zu kleinem Maßstab bis zum Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: "Der Bebauungsplan "HÖ-B31 Hötting", beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 30. April 2024 für den...

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