Tiroler Tageszeitung
Der deutsche Schlagersänger Heino wehrt sich juristisch gegen die Vereinnahmung durch die deutsche Rechtsaußenpartei AfD. Weil ein Kandidat in Brandenburg unerlaubt mit seinem Namen für sich geworben hatte, hat der Sänger eine einstweilige Verfügung beantragt und fordert zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld.
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