kreuzer leipzig
Bis zum 30. Juni muss der Sächsische Landtag die Neuregelung verabschieden. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Januar 2024 zuvor geltende, zentrale Überwachungsbefugnisse kassiert hatte, wurde dem Gesetzgeber eine Frist zur Überarbeitung vorgegeben. Diese läuft nun ab. Doch die Staatsregierung nutzt das enge Zeitfenster nicht nur zur Korrektur: Der aktuelle Entwurf (Drs. 8/6142) ebnet den Weg für eine algorithmische Polizeiarbeit, die sich demokratischer Kontrolle entziehen kann. Wie Algorithmen polizeiliche Eingriffsgründe erzeugen, könnte künftig als Geschäftsgeheimnis gelten – die Antwort auf die Frage nach der Rechtsgrundlage einer Verkehrskontrolle mit Alkoholtest könnte zukünftig „Softwarebasiertes Geschäftsgeheimnis“ statt „Schlangenlinien“ lauten.
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