Tiroler Tageszeitung
Weil er eine geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin mit leichter Verspätung anmeldete, fasste ein Innsbrucker Gastronom eine empfindliche Geldstrafe aus. Den Fehler leugnet er nicht, doch das Strafausmaß findet er völlig unverhältnismäßig. Und er möchte nun andere Selbstständige warnen.
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