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Luzerner Regierung rudert zurück: Steuererklärungspflicht für Prämienverbilligungen bleibt | Collector
Luzerner Regierung rudert zurück: Steuererklärungspflicht für Prämienverbilligungen bleibt
Luzerner Zeitung

Luzerner Regierung rudert zurück: Steuererklärungspflicht für Prämienverbilligungen bleibt

Wer im Kanton Luzern eine Verbilligung der Krankenkassenprämie beantragt, muss auch weiterhin eine Steuerklärung einreichen. Der Regierungsrat kommt dafür Gesuchstellern entgegen, die ihre Steuererklärung nachreichen.

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