Vorarlberg Online
Für Haushalte mit einer Photovoltaikanlage, die Strom ins Netz einspeisen und beziehen gilt das Konsumentenschutzgesetz in vollem Umfang. Zu dieser Entscheidung ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Verfahren der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) gegen den Stromanbieter Spotty Smart Energy Partner GmbH gekommen. Spotty hatte Kundinnen und Kunden bis August 2023 einen Ausgleichsenergiebeitrag verrechnet, der damit unzulässig sei, teilte die AK am Dienstag mit.
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