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Hessenschau

Gießen: Kündigung wegen "Stolzmonat"-Flagge in Bamf-Dienstzimmer unwirksam

Er entschied in Gießen über Asylanträge - in einem Büro mit "Stolzmonat"-Flagge, die auch Rechtsextreme nutzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kündigte seinem Angestellten. Nach Ansicht des Gießener Arbeitsgerichts zu Unrecht.

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