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Ab 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Pflicht zum Einbau moderner Kontrollgeräte („Smart Tacho 2“) für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG). Betroffen sind grenzüberschreitende Gütertransporte, Kabotagefahrten sowie bestimmte Werkverkehre – unabhängig davon, ob Neu- oder Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden. Grundlage sind die VO (EU) Nr. 165/2014 (Kontrollgerät) und die VO (EG) Nr. 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten). Damit gelten auch die EU-Lenk- und Ruhezeiten...
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