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LUXEMBURG/FRANKFURT. Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen des Bundes für die AUA-Konzernmutter Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein entsprechendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts vorgegangen war.
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