Junge Freiheit
Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hängte 2025 eine Stolzmonat-Flagge in seinem Büro auf und wurde deswegen gekündigt. Das Gießener Arbeitsgericht erklärt diese Kündigung für unwirksam – sieht in der Flagge aber ein „verheerendes Signal“. Dieser Beitrag Bundesamt für Migration Gericht erklärt Kündigung wegen Stolzmonat-Flagge für unwirksam wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT .
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