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Untersuchungsausschuss: CDU-Spitzen müssen in den Zeugenstand
WESER-KURIER

Untersuchungsausschuss: CDU-Spitzen müssen in den Zeugenstand

Die Bremer CDU-Spitzen müssen sich am Freitag einer Befragung durch den Untersuchungsausschuss zur Staatsräteaffäre unterziehen. Das hat der Staatsgerichtshof entschieden. Den Fragenkatalog schränkte er ein.

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