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Verwaltungsgericht Gießen: 60 Meter bis zur Mülltonne sind in Ordnung
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Verwaltungsgericht Gießen: 60 Meter bis zur Mülltonne sind in Ordnung

Streit im hessischen Bad Vilbel: Welche Strecke kann einem Anwohner zugemutet werden, um seine Tonnen für die Müllabfuhr abzustellen? Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen hatte keinen Erfolg.

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