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Derzeit müssen Behörden ihre eigenen Amtssachverständigen hinzuziehen. Ein Fachmann aus Niederösterreich darf nicht von Salzburger Ämtern angefragt werden. Mit dieser Regel soll jetzt Schluss sein. ÖSTERREICH. Aufgrund der strikten Trennung der Vollzugsbereiche von Bund und Ländern ist es aktuell nicht zulässig, Amtssachverständige anderer Länder direkt einzusetzen. Gebietskörperschaften dürfen für ihre Verwaltungs- oder Genehmigungsverfahren nur innerhalb ihrer Bundeslandgrenzen nach...
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